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Artist-in-Residence-Stipendien für Künstlerinnen und Künstler aus NRW

Bewerbungsfrist: 30. September 2024

Die ARTHENA FOUNDATION freut sich über eine neue Partnerschaft mit der Kunststiftung NRW. Ab sofort vergibt die ARTHENA FOUNDATION erstmals zwei von insgesamt sechs Stipendien für bildende Künstlerinnen und Künstler aus NRW in der Residenz Atelier Galata in Istanbul.

Die Kunststiftung NRW betreibt das Atelier Galata in Istanbul seit 2009. Die Residenz gibt Künstlerinnen und Künstlern die Chance, in einer inspirierenden Umgebung zu arbeiten und sich mit der Kunstszene vor Ort zu vernetzen. Durch die Kooperation mit der ARTHENA FOUNDATION wird das etablierte Programm weiter ausgebaut.

„Mit dieser Partnerschaft stärken wir ein wichtiges Programm des interkulturellen Austauschs. Ein zentrales Anliegen meiner Arbeit mit der ARTHENA FOUNDATION ist die Förderung junger Künstlerinnen und Künstler. Ich freue mich, unsere bestehenden Förderprogramme durch ein Artist-in-Residence-Programm in Istanbul zu ergänzen“, sagt Monika Schnetkamp, Vorstand der ARTHENA FOUNDATION.


Das Artist-in-Residence-Stipendium

Die Residenz im Atelier Galata richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst. Jedes Jahr wird ein neuer Schwerpunkt ausgeschrieben. Aktueller Schwerpunkt für die Vergabe der Stipendien ist die Kategorie Zeichnung.

Das Stipendium umfasst einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten im Wohn- und Atelierhaus im Stadtteil Galata Beyoglu, Istanbul. Es beinhaltet ein Wohnatelier, eine monatliche Pauschale für Lebenshaltungskosten in Höhe von 1.200 Euro sowie eine einmalige Reisekostenpauschale von bis zu 600 Euro. Nach vorheriger Absprache können zusätzlich Visa-Gebühren, Transport- oder Materialkostenzuschüsse sowie Kosten für Übergepäck (Künstlermaterial) übernommen werden.

Interessierte Künstlerinnen und Künstler können sich bis zum 30. September 2024 online bewerben.

Vergaberichtlinien und Anforderungen:

Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt auf Basis von Qualitätskriterien. Studierende sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Eine Zu- oder Absage erfolgt schriftlich, ohne Begründung. Eine abgelehnte Bewerbung kann einmalig wiederholt werden, jedoch ist eine erneute Bewerbung ehemaliger Stipendiatinnen und Stipendiaten nicht möglich. Es besteht Residenzpflicht und englische Sprachkenntnisse sind Voraussetzung.

Für eine Bewerbung sind folgende Unterlagen über das Antragsportal der Kunststiftung NRW einzureichen:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag (auszufüllen über das Antragsportal der Kunststiftung NRW)
  • Formloses Motivationsschreiben
  • Exposé des geplanten Arbeitsvorhabens (maximal 10 Seiten)
  • Belege bisheriger Arbeiten (Video- und/oder Audio-Links, Arbeitsproben etc.)

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Portal der Kunststiftung NRW. Hier geht es zum Bewerbungsportal.

Kontakt: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Katharina Proksch. Bitte sehen Sie sich außerdem auch die Sektion FAQ auf der Website der Kunststiftung NRW an.

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